Donnerstag, 3. Dezember 2009

Europäisches Gerichtsurteil

Das treibt mir die Zornesröte ins Gesicht: gemeinsames automatisches Sorgerecht auch für unverheiratete Paare. Bis jetzt ist es so, dass der Vater nur mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht bekommt.

Das Urteil geht an der Realität vorbei. Die Richter hätten sich für eine gemeinsame, automatische Sorge PFLICHT aussprechen sollen, dann relativierte sich so einiges... denn bisher wird das RECHT doch nur als Waffe genutzt, und zwar sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite. Bei einer PFLICHT sieht das ganz anders aus: dann wäre es nämlich viel schwieriger für beide Seiten, sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Man darf nicht vergessen, dass dies Elternpaare betrifft, die nicht heiraten wollen. Die sich aus den verschiedensten Gründen entscheiden, keinen Vertrag zu unterzeichnen, der sie verpflichtet, füreinander einzustehen. Warum sollen diese Paare ehelichen gleichgestellt werden? Beim RECHT geht es um die Erwachsenen, bei der PFLICHT geht es ums Kind.

Ich bin heilfroh, dass ich für den Engelsnachwuchs das alleinige Sorgerecht habe. Um wieviel schwieriger wäre das Leben für mich, wenn die beiden verantwortungslosen Väter, die sich null kümmern und schon gar nicht finanziell für ihre Kinder einstehen, auch noch ein SorgeRECHT hätten?

that´s mee

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Erzangie ist

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