Ich kenne nicht den ganzen Sachverhalt, also weiß ich nicht, ob freiwillig auf Unterhalt verzichtet wurde oder ob der Kindsvater nicht zahlen kann.
Im letzteren Fall gibt es vielleicht ein Urteil zur Unterhaltspflicht und einen Titel gegen den Vater, der Beweiskraft hätte.
Beim freiwilligen Verzicht gibt es evtl. einen gerichtlichen Vermerk oder Urteil. Vielleicht wurde der Verzicht auch nur beim Jugendamt festhinterlegt bzw. dokumentiert und man kann dort eine entsprechende Bescheinigung beantragen.
Ansonsten vielleicht die Kontoauszüge vorlegen und dort auf das Ausbleiben von Eingangszahlungen hinweisen?
Online seit 6213 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 15. Feb, 17:51
Impressumsgedöns
Alle von mir eingestellten Bilder habe ich selbst gefunden..öhm gemacht. Wenn ich unabsichtlicherweise Urheberrechte verletzt haben sollte, gebt mir unter antaluätwebpunktde Bescheid und ich nehm´s wieder raus, ganz einfach.
Ich übernehme keine Verantwortung für Links, die ich nicht selbst eingestellt habe bzw für die Inhalte, die sich auf fremden Seiten befinden. Kann ich ja auch gar nich :-)
Mein Blog ist meinsmeinsmeins. Ich mache keine Werbung gegen Kohle..obwohl.. wenn ich es so überlege.. alles hat seinen Preis :-)
Wer wissen will, wer Erzangie ist, kann mich ja anmailen. Vielleicht verrate ich es dann.
Im letzteren Fall gibt es vielleicht ein Urteil zur Unterhaltspflicht und einen Titel gegen den Vater, der Beweiskraft hätte.
Beim freiwilligen Verzicht gibt es evtl. einen gerichtlichen Vermerk oder Urteil. Vielleicht wurde der Verzicht auch nur beim Jugendamt festhinterlegt bzw. dokumentiert und man kann dort eine entsprechende Bescheinigung beantragen.
Ansonsten vielleicht die Kontoauszüge vorlegen und dort auf das Ausbleiben von Eingangszahlungen hinweisen?
Gruß