Wird schon
Vom Erhalt der Formulare aka "erste Vorsprache" bis zur Abgabe der kompletten Unterlagen nur vier Tage. Da staunt der beamtliche Sachbearbeiter nicht schlecht.
Trotzdem: Behörde bleibt Behörde: Bescheid gibt´s "frühestens Anfang März, aber dann bekommen sie ja nachgezahlt - FALLS Sie Anspruch haben". Hmpf. Dann müssen wir halt erst wieder Anfang März etwas essen. Oder Miete zahlen. Oder Stromrechnungen.
Interessanter Weise soll ich nachweisen, dass ich keinen Unterhalt für die Kinder bekomme. Das wäre ja eher unwahrscheinlich (??????). Wie weise ich denn etwas nach, was ich NICHT bekomme?
Trotzdem: Behörde bleibt Behörde: Bescheid gibt´s "frühestens Anfang März, aber dann bekommen sie ja nachgezahlt - FALLS Sie Anspruch haben". Hmpf. Dann müssen wir halt erst wieder Anfang März etwas essen. Oder Miete zahlen. Oder Stromrechnungen.
Interessanter Weise soll ich nachweisen, dass ich keinen Unterhalt für die Kinder bekomme. Das wäre ja eher unwahrscheinlich (??????). Wie weise ich denn etwas nach, was ich NICHT bekomme?
Erzangie - 9. Feb, 13:36